
Etwa 50% aller in Rechnung gestellten Betriebskosten sind nicht umlagefähig!
All zu oft bleiben fehlerhaft abgerechnete Betriebskosten unentdeckt. Die fehlerhaften Abrechnungen entwickeln sich zum Ertragskiller für Ihr Unternehmen.
UNSERE LEISTUNGEN
- Analyse Ihrer Miet- und Pachtverträge
- Vorlage eines detaillierten und belastbaren Ergebnisberichts
- Koordination juristischer Folgeschritte soweit erforderlich
- Prüfung der Betriebskostenabrechnung
- Vorbereitung als auch Begleitung von Widerspruchverfahren
IHR NUTZEN
- vertragskonforme Abrechnung von Betriebskosten
- Steigerung Ihres Betriebsergebnisses
- Erstattung fehlerhaft abgerechneter Kosten, auch für vergangene Jahre